Kehrwoche richtig machen – Pflichten und Ausnahmen einfach erklärt
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kehrwoche ist eine gesetzliche Reinigungspflicht für Gehwege und gemeinschaftliche Bereiche
- Jeder Bewohner ist reihum für eine Woche Straßenreinigung zuständig
- Bei Nichterfüllung drohen Verwarnungen oder Bußgelder von der Gemeinde
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die großen Ärger verursachen – besonders die Kehrwoche. In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist die regelmäßige Reinigung des Gehwegs keine Freiwilligkeit, sondern gesetzliche Pflicht. Doch was genau muss man machen, und wann kann man sich berechtigterweise weigern?
Was ist die Kehrwoche überhaupt?
Die Kehrwoche ist eine gesetzlich verankerte Reinigungspflicht, die in vielen süddeutschen Gemeinden gilt. Sie regelt, wer wann den vor seinem Haus gelegenen Gehweg, die Straße und oft auch den Hof reinigen muss. Die Regelung stammt aus einer Zeit, als es keine Straßenreinigungsdienste gab – und in vielen Regionen ist sie bis heute Bestandteil der Ortsgesetze geblieben.
Die Kehrwoche ist also nicht etwa eine freundliche Bitte der Nachbarn, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Wer sich nicht daran hält, kann von der Gemeinde zur Rechenschaft gezogen werden – und das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Was gehört zur Kehrwoche (Gehweg, Hof, Treppenhaus)?
Bei der Kehrwoche geht es vor allem um die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus. Dazu zählt das Kehren und Säubern von Laub, Schmutz, Schnee und anderen Verschmutzungen. In manchen Gemeinden sind auch Hofeinfahrten oder kleine private Plätze eingeschlossen – hier lohnt sich ein Blick in die örtliche Satzung.
Das Treppenhaus in Mehrfamilienhäusern fällt in der Regel nicht unter die Kehrwoche, sondern wird gesondert durch Hausordnung geregelt. Auch Privatgrundstücke hinter dem Haus sind typischerweise ausgenommen. Der Fokus liegt auf der öffentlichen Sichtbarkeit: Der Gehweg soll sauber sein, damit die ganze Straße gepflegt wirkt.
Wann bin ich dran (Wechsel-System)?
Die Kehrwoche funktioniert nach einem Rotationsprinzip. Alle Bewohner einer Straße oder eines Viertels werden in eine Liste eingetragen und reihen sich nacheinander ein. Wer diese Woche „Kehrwoche-Hausmeister" ist, muss den Gehweg reinigen – in der nächsten Woche ist der Nächste dran.
Der Wechsel erfolgt üblicherweise wöchentlich, kann aber je nach Gemeinde auch monatlich stattfinden. Die genaue Regelung findet sich in der Ortsgesetzsatzung oder an einem Aushang in der Gemeinde. Wichtig: Wer nicht selbst kehren kann oder möchte, sollte vorher mit der Gemeinde klären, ob eine Ausnahmeregelung oder Befreiung möglich ist.
Was passiert bei Streit?
Wenn die Kehrwoche nicht erfüllt wird oder Nachbarn ständig Streit darüber haben, kann die Gemeinde tätig werden. Zunächst erfolgt meist eine Verwarnung. Bei wiederholter Nichterfüllung können Bußgelder verhängt werden – die Höhe ist regional unterschiedlich.
Manchmal greift auch die Gemeinde selbst ein und lässt kehren – die Kosten trägt dann der säumige Bewohner. Besser ist es, die Kehrwoche ernst zu nehmen oder rechtzeitig eine Befreiung zu beantragen, etwa bei körperlichen Einschränkungen oder Altersrente.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Kehrwoche auf jemand anderen übertragen?
Das hängt von der Gemeinde ab. Manche erlauben Tausch mit Nachbarn, andere nicht. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach.
Was ist, wenn es schneit oder stürmt?
Bei extremen Witterungsbedingungen gibt es oft Ausnahmen oder Verschiebungen. Manche Gemeinden setzen die Kehrwoche in solchen Fällen aus.
Gibt es Befreiungen von der Kehrwoche?
Ja, bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Alter können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Gemeinde entscheidet dann im Einzelfall.
Die Kehrwoche mag altmodisch wirken – doch sie sorgt dafür, dass Straßen sauber bleiben und Nachbarn gemeinsam Verantwortung übernehmen. Nehmen Sie die Aufgabe ernst, und es gibt keinen Grund für Konflikte. Ein praktischer Tipp: Markieren Sie sich Ihre Kehrwochen bereits am Jahresanfang im Kalender!